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Gerichtsurteil zur Fütterung fremder Pferde


2. März 2008 | Von | Kategorie: Mensch und Pferd

Das unerlaubte Füttern von fremden Pferden mit frischem Heu führte zu Koliken, hohen Tierarztkosten und sogar zum Tode einer trächtigen Stute. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kannte im Januar 2008 kein Pardon.

Fütterungsverbot gilt generell:
In Württemberg hatte ein Passant eigenmächtig mehreren Pferden relativ frisch gemähtes Heu zu fressen gegeben: Die Pferde reagierten am nächsten Tag mit schweren Koliken. Sie bedurften dadurch tierärztlicher Behandlung. Eine trächtige Stute musste in Folge dessen sogar eingeschläfert werden. Der Pferdehalter verlangte vom Beklagten 8000 € Schadensersatz und bekam in letzter Instanz Recht.

Begründung: Das Füttern fremder Tiere sei immer fahrlässig und ein Eingriff in fremdes Eigentum, so urteilte das Gericht. Keine Rolle spielte dabei die Tatsache, dass der Fütternde in Bezug auf Pferde ein Laie war und dass es kein Fütterungsverbotsschild gab.

(OLG Karlsruhe, Urteil v. 17. 1. 2008, 12 U 73/07).

Das Urteil finde ich sehr erfreulich, da heute auch immer mehr Pferde allergisch auf verschiedene Futtermittel reagieren. Außerdem weiß jedes Kind, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Zudem dürfen in allen Tierparks ja auch grundsätzlich keine Tiere gefüttert werden.

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